Allgemeine Software-Lizenzbestimmungen

Kazmierczak Software GmbH
Sandbühlstr. 12
D-70794 Filderstadt
Germany

Tel.: +49 (0) 711 / 45 11 5-0
Fax: +49 (0) 711 / 504 25 658
Email: cad@dxf.net
Internet: www.dxf.de

   § 1 Hauptleistungspflichten

1. Dem Kunden steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Produkte, auf den dafür bestimmten Geräten, in unveränderter Form im Umfang der vereinbarten Nutzungsart zu nutzen. Der Kunde darf von jedem Produkt eine Kopie herstellen, soweit dies zur Datensicherung erforderlich ist. Er hat dabei den Verbleib der Kopien aufzuzeichnen und alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urhebervermerke unverändert mit zu vervielfältigen. Dem Kunden steht nicht das Recht zu auch Kopien der Dokumentationen zu fertigen.

2. Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen, muss jedoch die Software bei einem Hardwarewechsel von der bisher verwendeten Hardware löschen.

3. Dem Kunden steht ein Vervielfältigungsrecht zu, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Als solche notwendige Vervielfältigungen kommen insbesondere in Betracht.

4. Das Programm darf (wenn keine USB-Stick-Sicherung erworben wurde) nur auf einem Computer installiert und benutzt werden. Eine Installation auf mehreren Computern, die von verschiedenen Personen gleichzeitig benutzt werden, ist unzulässig. War das Programm beim dem Erwerber bereits mit Hilfe von dem Freigabe-Code aktiviert, muss bei bei einer Installation des Programms auf einem anderen Computer die bisherige Programminstallation mit Hilfe der Programmmaske "Freigabe" deaktiviert werden und der Deaktivierungscode an Kazmierczak Software GmbH mitgeteilt werden. Ohne Deaktivierung des Programms kann keine erneute Freischaltung des Programms erfolgen. Der Deaktivierungsvorgang wird auf der Internetseite www.dxf.de beschrieben.

5. Das Programm darf im Falle des Erwerbs vom optionalen USB-Stick-Hardlock auf mehreren Computern installiert und durch das Umstecken des USB-Hardlocks benutzt werden.

6. Eine Installation auf einem Terminal-Server, der von verschiedenen Personen gleichzeitig benutzt werden kann, ist ohne speziellen Vertrag (Terminal-Version) und Aufpreis unzulässig.

7. Eine Installation auf einem Server, der von verschiedenen Personen gleichzeitig benutzt werden kann, ist ohne speziellen Vertrag (Netzwerk-Version) und Aufpreis unzulässig.

8. Der Kunde, ist berechtigt, die Software einschließlich Handbuch und sonstigen Begleitmaterials an Dritte zu übereignen, soweit sich der Erwerber mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden erklärt. Bei der Weitergabe muss der Kunde dem Erwerber sämtliche Programmkopien einschließlich ggf. vorhandener Sicherungskopien übergeben oder die einbehaltenen Kopien vernichten. War das Programm beim dem Erwerber bereits mit Hilfe von dem Freigabe-Code aktiviert, muss bei der Weitergabe das Programm mit Hilfe der Programmmaske "Freigabe" deaktiviert werden und der Deaktivierungscode an Kazmierczak Software GmbH mitgeteilt werden. Ohne Deaktivierung des Programms kann keine erneute Freischaltung des Programms erfolgen. Der Deaktivierungsvorgang wird auf der Internetseite www.dxf.de beschrieben. Durch Übereignung an Dritte erlöscht für die jeweilige Lizenz der Anspruch für Updates bzw. verbilligte Upgrades sowie der Anspruch für Support.

9.
Es ist nicht erlaubt, das Programm in einem Unternehmen einzusetzen, um an Dritte Dienste im Bereich der Konvertierung anzubieten (Internet-Dienste, Mailboxen, Konvertierung-Deinstleistungen an Dritte).

10. Die Rücksetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstigen Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse Engineering) einschließlich einer Programmänderung für den eigenen Gebrauch ist nicht zuläßig.

11. Eine Vermietung der Produkte, deren Vervielfältigungen und der Dokumentationen durch den Kunden an einen Dritten ist nicht zulässig.

12. Der Kunde erhält erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises das Recht zur Nutzung der Produkte.

 

 

    § 2 Sonderbestimmungen für Autodesk® RealDWGT basierende Produkte

1. End Licensees agree not to alter, reverse engineer or disassemble the Software Application. End Licensees will not copy the Licensed Software except: (i) as necessary to read the Software Application from the media into the memory of a computer solely for the purpose of executing it on a single machine (whether a stand alone computer or a workstation component of a multi-terminal system), or (ii) to create an archival copy. End Licensees agree that any such copies of the Software Application shall contain the same proprietary notices which appear on and in the Software Application.

(Übersetzung: Endlizenznehmer stimmen nicht zu verändern, zu disassemblieren oder Reverse Engineering der Software-Anwendung. Endlizenznehmer darf keine Kopie der Software anfertigen, mit Ausnahme von: (i) als notwendig, um die Software-Anwendung aus der Medien in den Speicher eines Computers nur für den Zweck der Ausführung auf eine m Rechner (ob ein Stand-alone-Computer oder eine Workstation-Komponente einer Multi-Terminal-System), oder (ii) die Schaffung eines Archivierungszwecken kopieren. Endlizenznehmer stimmen darin überein, dass eine solche Kopien von der Software-Anwendung enthält die gleichen Hinweise und Lizenzbestimmungen , die auf und in der Software-Anwendung. )

2. End Licensees may not install, access or otherwise copy or use the Software Application except as expressly authorized by this Agreement. End Licensees may not distribute, rent, loan, lease, sell, sublicense, or otherwise transfer all or any portion of the Software Application, or any rights granted in this Agreement, to any other person without the prior written consent of Licensee. End Licensees may not install or access, or allow the installation or access of, the Software Application over the Internet for the purposes of making the Software Application available to third parties, including, without limitation, use in connection with a Web hosting or similar services. End Licensees may not modify, translate, adapt, arrange, or create derivative works based on the Software Application for any purpose. End Licensee may not utilize any equipment, device, software, or other means designed to circumvent or remove any form of copy protection used by Licensee or its licensors in connection with the Software Application, or use the Software Application together with any, authorization code, serial number, or other copy protection device not supplied by Licensee or its licensors. End Licensees may not use or export the Software Application outside of the country of purchase for any reason. End Licensees acknowledge that the Software Application is the confidential information of Licensee and its suppliers, and End Licensees agree that under no circumstances may End Licensees disclose the Software Application to any third party. Title to and ownership of the intellectual property rights associated with the Software Application and any copies remain with Licensee and its suppliers.

(Übersetzung: Endlizenznehmer kann nicht installieren, kopieren oder auf andere Weise Zugang oder die Nutzung der Software-Anwendung mit Ausnahme der ausdrücklich in diesem Vertrag genehmigt ist. Endlizenznehmer darf nicht zu vertreiben, zu vermieten, verleihen, leasen, verkaufen, weiter lizenzieren oder sonst alle oder einen Teil der Software-Applikation, oder Rechte in dieser Vereinbarung gewährt, für alle anderen Personen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenznehmers. Endlizenznehmer dürfen nicht installieren oder den Zugang oder die Installation oder den Zugang, die von der Software über das Internet für die Zwecke der Herstellung der Software-Anwendung zur Verfügung zu Dritten, einschließlich, ohne Einschränkung, die Nutzung im Zusammenhang mit einem Web-Hosting-oder ähnliche Dienste . Endlizenznehmer darf nicht zu ändern, zu übersetzen, anzupassen, zu ordnen, oder davon abgeleitete Arbeiten, die auf der Software-Anwendung für einen bestimmten Zweck. Endlizenznehmer darf nicht nutzen alle Ausrüstungen, Geräte, Software oder auf andere Weise zu umgehen oder zu entfernen jede Form der Kopierschutz von Lizenznehmer oder seiner Lizenzgeber in Verbindung mit der Software-Anwendung oder Nutzung der Software-Applikation zusammen mit allen, Autorisierungscode, Seriennummer oder anderen Kopierschutz Gerät nicht durch den Lizenznehmer oder seinen Lizenzgebern. Endlizenznehmer sind nicht berechtigt, die Software oder Anwendung außerhalb des Landes der Kauf ohne Angabe von Gründen. Endlizenznehmer erkennen an, dass die Software-Applikation wird die vertraulichen Informationen der Lizenznehmer und seinen Lieferanten, und Endlizenznehmer damit einverstanden, dass unter keinen Umständen darf Endlizenznehmer hat die Software-Anwendung an Dritte weitergegeben. Titel und Besitz der Rechte an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit der Software-Anwendung und alle Kopien bleiben bei der Lizenznehmer und seinen Lieferanten.

3. End Licensees are hereby notified that Autodesk Development S.a.r.l.., Rue du Puits-Godet, 6, CH-2005 Neuchatel, Switzerland ("Autodesk") is a third-party beneficiary to this Agreement to the extent that this Agreement contains provisions which relate to End Licensees use of the Software Application. Such provisions are made expressly for the benefit of Autodesk and are enforceable by Autodesk in addition to Licensee.

(Übersetzung: Endlizenznehmer sind hiermit unterrichtet, dass Autodesk Development Sarl., Rue du Puits-Godet, 6, CH-2005 Neuchatel, Schweiz ( "Autodesk") ist ein Drittbegünstigten dieser Vereinbarung in dem Maße, dass dieses Abkommen enthält Bestimmungen, die sich auf Endlizenznehmer bei Nutzung der Software-Applikation übertragen. Diese Bestimmungen werden ausdrücklich zugunsten von Autodesk und durchsetzbar sind von Autodesk neben dem Lizenznehmer.)

4. In no event shall Licensee or its suppliers be liable in any way for indirect, special or consequential damages of any nature, including without limitation, lost business profits, or liability or injury to third persons, whether foreseeable or not, regardless of whether Licensee or its suppliers have been advised of the possibility of such damages.

(Übersetzung: In keinem Fall der Lizenznehmer oder ihre Lieferanten haften in irgendeiner Weise für indirekte, besondere Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich und ohne Einschränkung, entgangene Gewinne oder Haftung oder Verletzungen an Dritte, unabhängig davon, ob vorhersehbar oder nicht, unabhängig davon, ob der Lizenznehmer oder seinen Lieferanten wurden von der Möglichkeit solcher Schäden.)

    § 3 Gewährleistung

1. Dem Kunden steht nach seiner Wahl das Verlangen nach einer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder der Rücktritt vom Vertrag zu, soweit der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden kann, das Gesetz eine Fristsetzung als entbehrlich erachtet oder die Nachbesserung/ Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst gegeben, wenn dem Verkäufer hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, was in der Regel erst nach zwei Fehlversuchen gegeben ist. Außerdem ist ein Fehlschlagen gegeben, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung vom Verkäufer verweigert oder unzumutbar verzögert wird. Ferner wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

2. Bei mangelhafter Software ist die Kazmierczak Software GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder den Geldbetrag zurueckzuzahlen.

3. Den Kunden trifft, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, eine Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Ein solcher Kunde ist daher verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Sollte eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden, handelt es sich auch hierbei um einen offensichtlichen Mangel. Solche offensichtlichen Mängel sind innerhalb von vier Wochen nach Lieferung beim Verkäufer schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen innerhalb von vier Wochen nach dem Erkennen durch den Kunden beim Verkäufer gerügt werden. Sollte der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nicht nachkommen, gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

4. Der Verkäufer schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen - auch von Erfüllungsgehilfen - aus. Der Ausschluss betrifft nicht Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

5. Die Kazmierczak Software GmbH untersagt ausdruecklich den Einsatz des Programmes in Systemen, in denen Fehlfunktionen dieser Software Verletzungen, koerperliche Schaeden oder Todesfolge nach sich ziehen koennen. Die Benutzung des Programms in einer solchen Umgebung geschieht auf eigene Gefahr. Jede Haftung seitens der Kazmierczak Software GmbH fuer Schaeden oder Verluste auf Grund derartiger unerlaubter Benutzung ist ausgeschlossen.

    § 4 Sonstiges

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, die auch durch die Textform im Sinne des § 126b BGB eingehalten wird. Insbesondere Erklärungen, die mittels Telefax oder E-Mail abgegeben wurden, sollen wirksam sein. Auch dieses Schriftformerfordernis kann nur mittels schriftlicher Erklärung aufgehoben werden.

2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll für diesen Fall mit anfänglicher Wirkung eine solche treten, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck der Parteien entspricht und ihrem Inhalt nach durchführbar ist.

3. Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Kunde Kaufmann ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

4. Der Verkäufer ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

5. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

 


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